Um eine zügige Auftragserledigung sicherzustellen wird um rechtzeitige
Terminabsprache mit der Kalibrierstelle gebeten.
Die Prüfgeräte müssen funktionsfähig, vollständig, mit geladenen Akkus und gereinigt zur Kalibrierung übergeben werden.
Es wird empfohlen die Geräte zuvor auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu überprüfen.
Eventuell festgestellte Funktionsstörungen oder Gerätefehler sollten der Kalibrierstelle vor der Anlieferung mitgeteilt werden.
Es ist sehr zweckmäßig, die Geräte durch das mit den Prüfungen beauftragte
Messpersonal direkt zur Kalibrierung vorzustellen.
So lassen sich eventuell auftretende Probleme oder Fragen besser klären und
Erfahrungen direkt vermitteln.
Bei Geräten die per Spedition versand werden sollten, ist auf eine
ordentliche Verpackung und Transportsicherung zu achten.
Der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt haftet nicht für etwaige Transportschäden durch Dritte.
Die Kalibrierstelle führt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten,
auch Kleinreparaturen aus
und ersetzt fehlerhafte Teile.